ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Definitionen

'Verkäufer': Solar Screen International SA, mit Sitz in 18 rue du Commerce, L-3895 Foetz, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter der Nummer B-22286.

„Waren“: Alle vom Verkäufer angebotenen Produkte.

„Dienstleistungen“: Alle vom Verkäufer angebotenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Warenlieferservice, die Installation der Waren, technische Beratung zu den für die Installation der Waren erforderlichen Materialien durch Dritte, Marketingdienstleistungen sowie Schulungen.

„Waren/Dienstleistungen“: Waren und Dienstleistungen zusammen.

„Käufer“: Jede Partei, die als Käufer der Waren und/oder Dienstleistungen des Verkäufers oder als Subunternehmer oder Händler des Verkäufers handelt und in dieser Eigenschaft solche Waren/Dienstleistungen erwirbt.

  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer an den Käufer. Sie ersetzen alle früheren Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Jegliche Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Annahme und/oder Ausführung einer beim Verkäufer erteilten Bestellung wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptiert. Auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung des Verkäufers verzichtet werden.

Die Nichtigkeit der einen oder anderen Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen kann in keinem Fall zur Nichtigkeit der anderen Bestimmungen führen. In diesem Fall werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um eine unwirksame Bestimmung durch eine gleichwertige und gültige Bestimmung zu ersetzen.

  1. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

Die angegebenen und veröffentlichten Preise sind Nettobeträge, ausgedrückt in Euro. Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom Käufer zu tragen, ebenso wie alle Porto- oder Transportkosten. Jede Rechnung wird an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse gesendet. Jede Rechnung gilt als akzeptiert, wenn innerhalb von 15 Tagen nach dem Versanddatum kein schriftlicher und endgültiger Widerspruch eingelegt wird. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen in bar am Sitz des Verkäufers und innerhalb von 15 Tagen zu zahlen. Die Vertreter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder sonstigen Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Rechnungen einzuziehen.

Eine unvollständige oder umstrittene Lieferung berechtigt den Käufer jedoch nicht, seine Zahlungen aufzuschieben. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum der Rechnung wird Folgendes sofort, automatisch und ohne vorherige Ankündigung fällig:

jeder unbezahlte Saldo aller anderen Rechnungen, auch Rechnungen, die noch nicht abgelaufen sind; alle am Fälligkeitstag unbezahlten Beträge, was automatisch und ohne vorherige Ankündigung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines monatlichen Zinssatzes führt (jeder angefangene Monat wird als voller Monat betrachtet), der dem von der Europäischen Zentralbank für ihre letzte Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz zuzüglich 10 Prozentpunkten entspricht; eine pauschale Entschädigung für die Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro, und die Aussetzung aller laufenden Bestellungen, ungeachtet der Möglichkeit für den Verkäufer die Kosten eines etwaigen Gerichtsverfahrens erstattet werden.

Diese Strafen wirken sich nicht auf die Bedingungen der Schuldentilgung aus und erfordern keinen Rückruf der betreffenden Ware (n).

  1. Bestellung und Lieferung von Waren/Dienstleistungen

4.1 Bestellung

Alle Preisangebote für Waren/Dienstleistungen sind nur 30 Tage gültig, nachdem sie schriftlich an den Käufer gesendet wurden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Unterzeichnung des Angebots oder des Bestellformulars verpflichtet sich der Käufer endgültig und unwiderruflich zur Bestellung. Änderungen der Bestellung oder Stornierungen auf Wunsch des Käufers sind nur wirksam, wenn der Verkäufer ihnen schriftlich zugestimmt hat. Alle Kosten, die sich aus solchen Änderungen oder Stornierungen ergeben, sind vom Käufer zu tragen.

Der Verkäufer hat das Recht, für jede Bestellung eine Anzahlung zu verlangen oder die vollständige Zahlung des Gesamtbetrags zu verlangen. In einem solchen Fall wird die Bestellung erst nach der jeweiligen Zahlung der Anzahlung oder des Gesamtbetrags gültig und ausgeführt. Die Zahlung der verlangten Anzahlung oder des Betrags gilt in jedem Fall als Annahme des Angebots oder der Bestellung.

Für den Fall, dass die Bestellung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten oder gegen eine gesetzliche oder behördliche Bestimmung verstößt oder wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren, wobei er sich das Recht vorbehält, die Anzahlung oder den bereits gezahlten Betrag zurückzufordern. Im Falle einer technischen Änderung der Waren/Dienstleistungen oder der wirtschaftlichen Bedingungen behält sich der Verkäufer außerdem das Recht vor, bei Ausführung einer Bestellung Änderungen oder Ergänzungen der Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen vorzunehmen. Im Falle einer Änderung der Eigenschaften garantiert der Verkäufer jedoch die gleichen Funktionen und Leistungen der Waren/Dienstleistungen.

4.2 Lieferung/Bereitstellung

Ein Datum oder eine Frist für die Lieferung, Bereitstellung und Ausführung wird vom Verkäufer bei der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer mitgeteilt. Termine und Fristen sind Richtwerte und für den Verkäufer nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Überschreitung dieses Datums oder dieser Frist kann in keinem Fall zu einer Geldstrafe, Schadensersatz oder einer Stornierung der Bestellung führen.

Sofern zwischen den Parteien kein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk („EXW“ - Incoterms 2011), d. h. in Foetz (Luxemburg). Jeder Transport oder jede Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen, Lieferungen oder Ausführungen vorzunehmen und die entsprechenden Teilrechnungen auszustellen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung, den Empfang oder die tatsächliche Ausführung der Waren/Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Käufer trägt automatisch und ohne vorherige Ankündigung die Kosten und das Risiko für alle Waren, die von ihm oder einer autorisierten Person am vereinbarten Tag endgültig angenommen wurden, oder für alle Dienstleistungen, die nicht erbracht werden können, unabhängig davon, wo sich die Waren befinden und unabhängig davon, wo die Dienstleistungen erbracht werden sollen, einschließlich des Werks des Verkäufers, seiner Vertreter/Subunternehmer. Alle daraus resultierenden Kosten (Versand, Lagerung und andere) werden dem Käufer automatisch und ohne vorherige Ankündigung ab dem vereinbarten (Start-) Datum in Rechnung gestellt. Die Tatsache, dass die Waren nicht abgeholt oder endgültig abgenommen werden oder dass die Dienstleistungen nicht am (Start-) Datum erbracht werden, hat keinen Einfluss auf die Zahlung des vereinbarten Preises.

4.3 Eigentumsrechte

Die Waren (auch wenn sie für die Erbringung von Dienstleistungen geliefert werden) bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer die betreffenden Rechnungen vollständig bezahlt hat, unabhängig vom Gefahrenübergang. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechte des Verkäufers gegenüber Dritten zu respektieren und die Waren vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht zu übertragen, umzuwandeln oder einzubauen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle des Weiterverkaufs dieser Waren durch den Käufer an Dritte vor vollständiger Bezahlung der betreffenden Rechnung (en) und in welcher Form auch immer, gilt die Forderung des Käufers als an den Verkäufer abgetreten (luxemburgisches Gesetz vom 31. März 2000 über die Auswirkungen von Eigentumsvorbehaltsklauseln in Kaufverträgen und zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Handelsgesetzbuches).

  1. Garantie

Die Inbesitznahme/Ausführung der Waren/Dienstleistungen deckt alle sichtbaren Mängel des Verkäufers ab. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, bei der Lieferung der Waren die Menge/die Qualität/den Zustand zu überprüfen. Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung kein schriftlicher Kommentar zu diesem Thema abgegeben wird, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt.

Die Allgemeinen Garantie- und Haftungsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich. Diese werden jedes Jahr auf der Grundlage der von den Herstellern gewährten Garantieverländerungen oder der Einführung neuer Artikel im Sortiment aktualisiert.

Die Garantie für Fensterfolien gilt, wenn (i) die Folie von einem vom Verkäufer zugelassenen Installateur angebracht wurde, (ii) der Installateur die richtige Wahl der Folie getroffen hat, die den Bedürfnissen des Kunden entspricht, und deren Anwendungsbedingungen eingehalten hat, insbesondere bei Außenfolien, (iii) der Endverbraucher die Wartungsempfehlungen (Häufigkeit) der Folien, insbesondere für Außenfolien, eingehalten hat, (iv) die Reklamation begründet ist und die Mangelhaftigkeit nachweist die Folie, (v) der Mangel tritt während der Garantiezeit auf, die am Das Installationsdatum und (vi) das vom Installateur ausgefüllte Garantiezertifikat wurden dem Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Installationsdatum zugesandt.

Die Garantie für Blindfolien gilt, wenn (i) die Blindfolie von einem vom Verkäufer zugelassenen Installateur installiert wurde, (ii) der Installateur die richtige Wahl der Folie und des Systems gemäß den Bedürfnissen des Kundennutzers getroffen und deren Anwendungsbedingungen eingehalten hat, (iii) der Endverbraucher die Empfehlungen zur Folienpflege befolgt hat, (iv) die Reklamation begründet ist und die Mangelhaftigkeit der Folie nachweist, (v) der Mangel während der Garantiezeitraum (ab dem Installationsdatum) und (vi) das Garantiezertifikat, vom Installateur fertiggestellt, wurde innerhalb von 30 Tagen nach dem Installationsdatum an den Verkäufer gesendet.

Für die anderen Produkte gewährt der Verkäufer eine kommerzielle Garantie für etwaige Mängel, die nur auftreten können, wenn der Käufer den betreffenden Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben meldet und dass er ordnungsgemäß begründet ist und die Waren in der Zwischenzeit nicht übertragen, umgewandelt oder eingebaut werden. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist keine Reklamation mehr gültig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer nach einer gültigen Mängelrüge die Möglichkeit zu geben, das Problem zu untersuchen und die am besten geeignete Lösung zu finden. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, zwischen Reparatur und/oder Austausch (gegebenenfalls durch ein gleichwertiges Produkt nach technischen Änderungen) zu wählen. Die Waren werden vom Verkäufer zurückgenommen und ihr Preis wird nur zurückerstattet, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die den Kaufpreis der Ware übersteigt.

Jeder Anspruch auf Schadensersatz oder Garantie erlischt in allen Fällen, wenn (i) die Waren anders als gemäß den Anweisungen des Verkäufers oder nicht sorgfältig verwendet wurden oder (ii) Schäden an der Immobilie während der Installation durch höhere Gewalt oder durch den Käufer, seine Mitarbeiter oder Vertreter verursacht wurden.

  1. Rechte an geistigem Eigentum

Bei der Ausführung einer Bestellung von Waren/Dienstleistungen und bei der physischen Übertragung von Waren/Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung werden dem Käufer keine geistigen Eigentumsrechte übertragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer hat daher kein Recht, die Waren oder Teile der Waren selbst zu kopieren oder in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder im Rahmen der Kommunikation oder Werbung von geistigen Eigentumsrechten (wie Markenrecht) Gebrauch zu machen, die ausschließlich dem Verkäufer gehören, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zeichnungen, Pläne und Logos, die im Rahmen der Ausführung der Bestellung erstellt werden oder werden, bleiben jederzeit geistiges Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übertragen, kopieren, reproduzieren, übertragen oder an Dritte weitergeben.

  1. Verantwortung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer oder Dritten durch einen Ausfall oder eine Fehlfunktion der Waren oder eine schlechte Leistung der Dienstleistungen und deren Betrieb nach der Implementierung entstehen, sowie für Schäden, die durch verspätete, ungenaue oder unvollständige Lieferungen, Lieferungen oder Leistungen von Waren/Dienstleistungen oder aufgrund ungenauer Maße, Pläne, Skizzen oder Spezifikationen des Käufers oder eines vom Käufer benannten Dritten verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Agenten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Studien über Sonneneinflüsse und thermische Risiken, die vom Verkäufer nur zur Orientierung für den Käufer erstellt wurden.

Der Verkäufer haftet in keiner Weise für indirekte, Folgeschäden oder immaterielle Schäden, die auf Betriebsstörungen zurückzuführen sind. Im Falle einer Haftung für direkte Schäden darf die Entschädigung niemals den Preis der Waren/Dienstleistungen übersteigen.

  1. Unterauftragsvergabe

Der Verkäufer ist berechtigt, Subunternehmer für die Lieferung, Installation oder Ausführung von Waren/Dienstleistungen unter anderem gemäß Normen, Bedingungen und Richtlinien einzusetzen.

  1. Höhere Gewalt

Jede Bestellung von Waren oder Dienstleistungen kann vom Verkäufer sofort nach einfacher schriftlicher Mitteilung und ohne Entschädigung gekündigt werden, oder die Ausführung der Bestellung kann verzögert werden, wenn nach Annahme der Bestellung eine Situation höherer Gewalt eintritt, in den folgenden (nicht erschöpfenden) Fällen: Arbeitskampf, Naturkatastrophe, Brand, Mobilisierung, Requistierung, Embargo, Verbot von Geldtransfers, Aufstand, Transportmangel, allgemeines Versorgungsproblem, Nutzungsbeschränkungen und Energie und jedes andere Ereignis, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch die (vorübergehende) Einstellung der Aktivitäten oder Produktion durch den Hersteller (von Teilen) der Waren sowie die Auswirkungen gesetzlicher, behördlicher oder sonstiger Bestimmungen, die dazu führen, dass bestimmte (e) s (Teile von) Waren/Dienstleistungen nicht mehr hergestellt oder angeboten werden können.

  1. Benachrichtigungen

Alle Mitteilungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erfolgen schriftlich an die auf der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.

  1. Änderung

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung während der Ausführung der Bestellung wird der Verkäufer den Käufer auf den geänderten Text aufmerksam machen. Wenn innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des geänderten Textes kein schriftlicher Widerspruch eingeht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer den geänderten Text akzeptiert hat, der für ihn während der gesamten laufenden Bestellung bindend ist.

  1. Personenbezogene Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Verkäufer verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten des Käufers zu erheben und zu verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (bekannt als „DSGVO“). Die Methoden der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte, die dem Käufer an diesen Daten zustehen, können in den Hinweisen für die Nutzer des Verkäufers eingesehen werden, die unter folgender Adresse eingesehen werden können: https://www.solarscreen.eu/en/privacy

  1. Zuständige Gerichte — Anwendbares Recht

Die Bestellung des Käufers in Bezug auf die Waren/Dienstleistungen und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich luxemburgischem Recht.

Alle Streitigkeiten, die einen Verkauf oder die Allgemeinen Verkaufsbedingungen betreffen, werden ausschließlich den zuständigen Gerichten in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) vorgelegt.